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Bodenschutz und Stoppelbehandlung zur Bekämpfung der Problemunkräuter |
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Mittwoch, den 25. August 2010 um 09:48 Uhr |
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Bodenschutz:
Auf Betrieben mit mehr als 3 ha offener Ackerfläche muss im ÖLN der Bodenschutz durch folgende Massnahmen erfüllt werden, wenn die Kultur vor dem 31. August geerntet worden ist:
Ansaat einer Winterkultur oder Ansaat einer Zwischenkultur vor dem 15. September, bzw. 30. Sept. nach Getreidekulturen wo Problemunkräuter bekämpft werden. Die Zwischenfrüchte oder Gründüngungen müssen bis mindestens 15. November erhalten bleiben. Eine flächendeckende Selbstbegrünung mit Ausfallraps gilt auch als Zwischenkultur (nicht aber mit Ausfallgetreide).
Auszug aus den ÖLN-Richtlinien

Pflanzenschutz:
Auf abgeernteten Getreidefeldern können Problemunkräuter mit Totalherbizid (z.B. Roundup) bekämpft werden.
Achtet darauf, dass auf den 50 cm breiten Weg- und Strassenränder keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen . Das Abspritzen solcher Wiesenstreifen ist ein Verstoss gegen die ÖLN-Richtlinien und wird mit Kürzung der Direktzahlungen sanktioniert.
Auszug aus den Pflanzenschutz-Vorschriften |
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 25. August 2010 um 14:46 Uhr |