Pflanzenschutz-Behandlungen auf dem ÖLN-Betrieb sind gut zu überlegen und entsprechend vorzubereiten und abzuklären. Die ÖLN-Richtlinien sind von Seite 17 bis 23 diesem Thema gewidmet. Ein Merkblatt der Landwirtschaft Aargau gibt Aufschluss über die Regelung der Sonderbewilligungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Gesuche müssen vor einer Behandlung an die entsprechende Stelle eingereicht werden. Die Verantwortung über eine korrekte Pflanzenschutzmassnahme liegt beim Direktzahlungsbezüger und nicht beim Lohnspritzer. Mitarbeiter der Agricon sind unter anderem zuständig bei der Bewilligung der Bekämpfung von Getreidehähnchen.