Agricon Qualitätskontrolle im Agrarbereich
Pflanzenschutz im ÖLN PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 16. Mai 2012 um 09:51 Uhr

Pflanzenschutz-Behandlungen auf dem ÖLN-Betrieb sind gut zu überlegen und entsprechend vorzubereiten und abzuklären. Die ÖLN-Richtlinien sind von Seite 17 bis 23 diesem Thema gewidmet. Ein Merkblatt der Landwirtschaft Aargau gibt Aufschluss über die Regelung der Sonderbewilligungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Gesuche müssen vor einer Behandlung an die entsprechende Stelle eingereicht werden. Die Verantwortung  über eine korrekte Pflanzenschutzmassnahme liegt beim Direktzahlungsbezüger und nicht beim Lohnspritzer. Mitarbeiter der Agricon sind unter anderem zuständig bei der Bewilligung der Bekämpfung von Getreidehähnchen.

spritzen

Mitteilung vom Pflanzenschutzdienst Liebegg

Auszug "Pflanzenschutz" mit Regelung Einsatz PFS-Mittel auf ÖLN-Betrieben im Acker- und Futterbau

zuständige Agricon-Mitarbeiter in den verschiedenen Regionen des Aargaus

 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 18. Mai 2012 um 13:10 Uhr